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Pflegereform 2017 in der juristischen Praxis
Zum Werk Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz entfaltet die Pflegereform im Jahr 2017 ihre volle Wirkung. Ein völlig neuer Pflegebegriff ersetzt den bisherigen. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen treten künftig fünf neue Pflegegrade. Und ein neues Begutachtungssystem orientiert sich ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen. Die unterschiedliche Behandlung von körperlichen Einschränkungen auf der einen Seite und ...

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